Samstag, 9. Februar 2019

EIN ANDERER KRASSER FALL

Heute habe ich einem anderen Patienten geholfen, der fast gleich betrogen wurde wie mein Freund, von dem hier oft die Rede ist. Aber man sehe die Erklärungen, die wir heute an seine Krankenkasse sandten (Ausschnitt):
«Wie Sie richtig informiert sind und mir im Brief vom ??.??.???? schreiben, konnte ich mich mit der Versicherung des damaligen Arztes einigen. In diesem Fall (also ich versus Dr. Xyz) reichte schon nur die eine Nachlässigkeit des Arztes, dass er «mündlich und schriftlich zu wenig auf das Risiko eines Post-Vasektomie-Schmerz-Syndroms» eingegangen sei (siehe beigelegter aussergerichtlicher Vergleichsvertrag).
Sie schreiben mir nun, und ich unterstütze das sehr gern, wie die ABC davon profitieren könnte. Ich denke mir, am besten auch in einer aussergerichtlichen Einigung mit der DEF Versicherung. Denn der betreffende Anwalt, Herr Xyz Xyz, ist nach einer nur leichthin fallengelassenen Androhung, vor Gericht zu gehen, sofort eingeknickt. Ich denke, er wie auch Herr Doktor Xyz wissen sehr genau, dass der Arzt zahlreiche Fehler gemacht hat:
-       Der Arzt hat mir nichts über das Post-Vasektomie-Schmerz-Syndrom gesagt und es war nicht auf dem Voraufklärungsblatt erwähnt.
-       Ich habe unmittelbar vor der Operation die Einwilligung unterschrieben. Was nach Bundesgerichtsurteil bei einer elektiven Operation nicht zulässig ist. Das Datum ist klar der ??.??.???? und die Operation fand um ??:?? statt.
-       Generell war die Voraufklärung schlecht. Der Arzt sagte mir zum Beispiel nicht, dass er die Wunde zunähen würde. Das sagte er erst, als er es gerade in Angriff nahm. Dies ist bei diesem Eingriff nicht nötig und ich hätte es anderswo gemacht, wäre ich zuvor darüber informiert worden. Auch wurden als Komplikationen nur eine mögliche Rekanalisation und mögliche Blutgerinnsel erwähnt (siehe Aufklärungsblatt). Keine Epididymitis, kein mögliches Gangrän, nichts davon, dass bei einer Operation immer ein kleines Restrisiko bleibt.
-       Ich habe klar meine Angst signalisiert und mein Zögern. Doktor Xyz hätte mich – wie das das Pflichtenheft der Schweizerischen Gesellschaft für Urologie vorsieht – auch über Alternativen aufklären müssen. Das tat er nicht.

Gerne helfe ich Ihnen auch mit mehr Material, einer Zeugenaussage oder beantworte andere Fragen.

Ich wäre sehr froh, zu erfahren, wie Sie in dem Fall weiter zu verfahren gedenken.»


Liebe Männer, lasst Euch nicht mehr abschrecken! Die Versicherungen geben mehr und mehr klein bei, wenn Euch der Arzt nicht über das Post-Vasektomie-Schmerz-Syndrom aufgeklärt hat.

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