Samstag, 7. April 2018

SAMENLEITERSTÜCKE VERSCHLAMPT – NICHT AUTOMATISCH HAFTBAR

Beim MAE (siehe allererster Beitrag vom 03.09.2017) ist juristisch immer noch etwas am Laufen, aber man stelle sich schon mal vor: Obwohl der Urologe sogar die herausgeschnittenen Samenleiterstücke verschlampt hat, aufgrund derer man nun eventuell eher herausfinden könnte, woher die Schmerzen des MAE stammen, wird der Urologe, der den offiziellen Auftrag hat, diese Samenleiterstücke in Formalin aufzubewahren, falls sie eben histologisch untersucht werden müssten, nicht automatisch bestraft. Darf ein Arzt in der Schweiz eigentlich Fehler auf Fehler begehen, ohne dass Massnahmen ergriffen werden?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Der Anstoss zu diesem BLOG

WIE ALLES BEGANN

Nein, ich will nicht alles auf die Frauen schieben. Auch die Männer können einmal ihren Teil zur Verhütung beitragen. Und erst recht möchte...

Die meist gelesenen Einträge