Montag, 25. Februar 2019

SCHUTZ FÜR REICHE ÄRZTE

Wenn in der Schweiz ein Arzt einen groben Fehler macht, so heisst das noch lange nicht, dass er danach vor Gericht kommt. Denn wenn er nicht an einem Spital angestellt ist, sondern selbst eine Praxis hat, kontrolliert ihn niemand. Sogar wenn ein Patient ganz sicher weiss, sogar beweisen könnte, dass der Arzt schuldig ist, so muss er doch nach der neuen Zivilprozessordnung die Gerichtskosten aus eigener Tasche selbst vorschiessen (bei einem aktuellen Fall in Bern waren das 144'000 Franken). Was es fast unmöglich macht, dass eine weniger gut betuchte Privatperson klagen kann. Ein Arzt vermag sich das zu leisten. Aber ein normaler Patient der Unterschicht, der unteren Mittelschicht sicher nicht. Und so was nennt sich dann «gerechte Schweiz».

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