Samstag, 23. September 2017

WEBSEITE DER SCHWEIZERISCHEN GESELLSCHAFT FÜR UROLOGIE

Auf der Webseite der Schweizerischen Gesellschaft für Urologie liest sich das ganz anders: «Der Facharzt ist verpflichtet, den Patienten über die Technik, Alternativen, den Verlauf der Operation sowie der gängigen Komplikationen aufzuklären.» (https://swissurology.ch/patienten/das-recht-des-patienten) Dass dies eben gerade nicht so ist, belegen die soeben unten angeführten Webseiten verschiedener Urologen in der Schweiz. Weitere kann man nach Zufallsprinzip besuchen: Kaum eine berichtet je von schlimmeren Komplikationen, die aber erwiesenermassen auftreten können (siehe dazu unter anderem wieder https://www.urologielehrbuch.de/vasektomie.html).

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