Donnerstag, 28. Oktober 2021

DIE KRANKENKASSE SAGT: N E I N !

Da hat doch wirklich etwas geklappt, an das hier keiner der Betroffenen mehr geglaubt hätte: Einer schaffte es, dass sein Urologe den Fehler eingestehen und juristisch bedrängt eine Abmachung unterschreiben musste, dass er a) nicht über das Post-Vasektomie-Schmerzsyndrom aufgeklärt hat, dass er b) noch weitere Fehler gemacht hat (die bei anderen nicht relevant sind) und c) nun eben als "schuldig" bezeichnet werden darf plus er und seine Versicherung dem Betroffenen eine Abgeltung zahlen müssen.
Da dachte der Betroffene, auch seine Krankenkasse (wie bei meinem Freund) würde doch wohl gerne ebenfalls einen Deal unterzeichnen, damit die Versicherung des Urologen zumindest die Hälfte aller Folgekosten übernehmen müsse. DENKSTE! Sie hätten ausgerechnet, dass all die Gerichts- und Verfahrenskosten etc. am Ende wohl etwa gleich viel ausmachen würden wie das, was sie hereinholen würden. Auch wenn das dafür bei vorangegangener Schuldeingeständnis quasi gesichert war.
Sie verzichten also lieber, wenn sich die Einnahmen mit den Kosten (auch ihrer Arbeitszeit) deckt, als wenigstens für etwas mehr Gerechtigkeit zu sorgen! Man glaubt wirklich immer mehr, in der Schweiz würden Ärzte praktisch auf jeden Fall gedeckt und verschont.

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