Montag, 31. Januar 2022

GUTE NACHRICHTEN: RÜCKOPERATION HILFT AUCH NACH MONATEN OFFENBAR

Vermutlich darf ich hier dieses Jahr von einem Fall erzählen, der nach mehreren Monaten eine Rückoperation (Refertilisation) hat vornehmen lassen - und daraufhin fast alle seiner nach der Vasektomie aufgetretenen Schmerzen verloren hat; nur bei körperlicher Anstrengung hat er noch welche (was auch belegt, dass das Ganze nicht einfach psychisch war). Allerdings kam die Erleichterung offenbar nicht direkt nach der OP, sondern erst nach einiger Zeit (aber doch sehr zeitnah). Das wird all jenen Mut machen, die auch am Post-Vasektomie-Schmerz-Syndrom leiden und es sich überlegen, eine Refertilisation machen zu lassen!

Mittwoch, 12. Januar 2022

SCHON WIEDER EIN UNGEHEUERLICHER FALL IM NOCH FRISCHEN NEUEN JAHR

Und schon wieder hat ein Schweizer Arzt sich einfach unglaublich schlimm benommen. Ohne Konsequenzen. Aber der Reihe nach:
Ein Sankt Galler Arzt hat bei seiner Patientin nicht erkannt, dass sie eine Thrombose haben könnte, die ja oft zum Tod führt. Dabei hätte sie alle Anzeichen einer solchen gehabt. Woraufhin sie einen Tag nach der Konsultation bei ihm (einer von mehreren) tatsächlich starb.
Das nun möchte ja vielleicht noch angehen. Aber es kommt noch dicker:
Der Arzt fälscht daraufhin die Krankenakte beziehungsweise seine Notizen über die Tote, damit ihm möglichst keine Schuld gegeben werden kann.
Dabei wäre das gar nicht nötig gewesen: Nicht nur wird er trotz späterer Aufdeckung freigesprochen vom Übersehen der Thrombose, nein; auch die Abänderung der Einträge wird vor Gericht nicht geahndet. Hauptpunkt dafür ist der Umstand, dass die Patientin vergessen habe zu sagen, dass sie die Anti-Baby-Pille nehme (ein bekannter Risikofaktor für Thrombosen). Aber erstens wäre das wohl auch Sache des Arztes, danach zu fragen. Und zweitens könnte er diesen Eintrag ja auch getilgt haben.
Sprich: Alles in allem wieder einmal eine unglaubliche Sache, bei der der schuldige Arzt einfach davonkommt, ohne Rüge, Geldstrafe oder andere Anordnung!

Freitag, 7. Januar 2022

EINEM VON ZEHN PATIENTEN SCHADET DIE BEHANDLUNG

Und schon wieder eine Zahl, die belegt, dass im Schweizerischen Gesundheitswesen leider oft Flüchtigkeitsfehler gemacht werden: Mindestens einem von zehn Patienten geht es nach einer Behandlung schlechter - wobei mindestens die Hälfte der Fehler vermeidbar wären: https://www.instagram.com/p/B44fVnugATH/?utm_source=ig_embed.
Es geht halt einfach nicht, dass es einem Urologen wichtiger ist, in die Oper zu kommen, als dem letzten Patienten noch genau zuzuhören, bei der Anamnese. Solche Fehler sind es, die dringend angegangen werden müssten.
Aber der Urologe meines Freundes wies dann jegliche Schuld von sich, dabei hatte er sämtliche mögliche Komplikationen verschwiegen.
In diesem Sinne: Es braucht wieder mehr Menschlichkeit, mehr Interesse des Arztes am Patienten!

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WIE ALLES BEGANN

Nein, ich will nicht alles auf die Frauen schieben. Auch die Männer können einmal ihren Teil zur Verhütung beitragen. Und erst recht möchte...

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