Montag, 25. Februar 2019

SCHUTZ FÜR REICHE ÄRZTE

Wenn in der Schweiz ein Arzt einen groben Fehler macht, so heisst das noch lange nicht, dass er danach vor Gericht kommt. Denn wenn er nicht an einem Spital angestellt ist, sondern selbst eine Praxis hat, kontrolliert ihn niemand. Sogar wenn ein Patient ganz sicher weiss, sogar beweisen könnte, dass der Arzt schuldig ist, so muss er doch nach der neuen Zivilprozessordnung die Gerichtskosten aus eigener Tasche selbst vorschiessen (bei einem aktuellen Fall in Bern waren das 144'000 Franken). Was es fast unmöglich macht, dass eine weniger gut betuchte Privatperson klagen kann. Ein Arzt vermag sich das zu leisten. Aber ein normaler Patient der Unterschicht, der unteren Mittelschicht sicher nicht. Und so was nennt sich dann «gerechte Schweiz».

Montag, 18. Februar 2019

KLEINER SIEG? - ZUMINDEST EINE GUTE PROGNOSE

Die Schweiz hat als politisches System der Legislative zwei Kammern: den Nationalrat und den Ständerat. Letzterer ist viel kleiner und gilt als tief rückständig, verglichen mit dem Nationalrat, der oft viel progressiver und weitsichtiger ist. Nun hat sich der Ständerat gerade eben gegen eine unabhängige Ärztekontrolle ausgesprochen; die Ärzte dürfen sich selbst kontrollieren! (Und das ist auch der Grund, warum ich das erwähne: Dies macht genau solche krassen Idiotien möglich wie ein Urologe Andrea Futterlieb, der im Juni 2017 stolz sagte, er habe seit über fünf Jahren keine Studien mehr gelesen. Sich gleichzeitig ab getraute, meinem Freund zuzusichern, dass er «garantieren» könne, dass bei einer Vasektomie nie etwas Schlimmes geschehe; der Freund hat jetzt ein Post-Vasektomie-Schmerzsyndrom.) – Wenn das nun aber der Ständerat sagt, kann man fast ganz sicher sein, dass es in Zukunft anders kommen wird. Also warten wir doch wenigstens froh hoffend darauf, dass endlich eine unabhängige Qualitätskontrolle bei den Ärzten kommt!

Sonntag, 10. Februar 2019

UND DANN NOCH DIES

«Was auffällt ist, dass seltener die OP selbst Unmut erzeugt, sondern eher die Umgebung. Häufig fühlen sich Patienten, die den Eingriff ambulant in einer Praxis oder in einer normalen Klinik mit urologischer Station durchführen lassen von Pflegepersonal oder Ärzten hastig behandelt. Hier empfiehlt es sich scheinbar ein Haus zu wählen, dass sich auf Urologie spezialisiert hat, wo solche Eingriffe Routine sind und die Schwestern und Pfleger entsprechende Fortbildungen und Erfahrung haben.» (https://www.vasektomieinmuenchen.de/aktuelles/auseinandersetzung-mit-erfahrungsberichten.html) – Aber haben Sie gewusst, dass es in der Schweiz legal ist, dass ein Urologe, der Vasektomien zu seiner Hauptoperation macht, über fünf Jahre lang keine neuen Studien mehr gelesen haben muss? Es verpflichtet ihn offenbar nichts dazu.

GEWISSENLOSE UROLOGEN SIND FAST WIE KZ-ÄRZTE

Es wird viel Schimpfe geben für diesen Eintrag, aber: Was unterscheidet eigentlich Urologen, die an einem Mann herumoperieren, ohne ihn vorher umfassend aufgeklärt zu haben (ich meine: bei einer elektiven Operation; nicht bei einer zwingend nötigen), ethisch betrachtet von einem NS-Lagerarzt, der auch, ohne seine unfreiwilligen Patienten zu informieren, einfach Tests durchführte? Denn mit dem Post-Vasektomie-Schmerzsyndrom ist der unwissende Patient danach ein Leben lang grausam mit Schmerzen bestraft – genau so, wie es eben einem KZ-Häftling gehen konnte. Und auch der heutige Patient kann daran sehr wohl sterben, wenn er nämlich vor lauter Frust in den Suizid flüchtet.

Man muss Schweizer Ärzten bei freiwilligen Operationen mehr auf die Finger (und ins Portemonnaie) schauen!

Samstag, 9. Februar 2019

EIN ANDERER KRASSER FALL

Heute habe ich einem anderen Patienten geholfen, der fast gleich betrogen wurde wie mein Freund, von dem hier oft die Rede ist. Aber man sehe die Erklärungen, die wir heute an seine Krankenkasse sandten (Ausschnitt):
«Wie Sie richtig informiert sind und mir im Brief vom ??.??.???? schreiben, konnte ich mich mit der Versicherung des damaligen Arztes einigen. In diesem Fall (also ich versus Dr. Xyz) reichte schon nur die eine Nachlässigkeit des Arztes, dass er «mündlich und schriftlich zu wenig auf das Risiko eines Post-Vasektomie-Schmerz-Syndroms» eingegangen sei (siehe beigelegter aussergerichtlicher Vergleichsvertrag).
Sie schreiben mir nun, und ich unterstütze das sehr gern, wie die ABC davon profitieren könnte. Ich denke mir, am besten auch in einer aussergerichtlichen Einigung mit der DEF Versicherung. Denn der betreffende Anwalt, Herr Xyz Xyz, ist nach einer nur leichthin fallengelassenen Androhung, vor Gericht zu gehen, sofort eingeknickt. Ich denke, er wie auch Herr Doktor Xyz wissen sehr genau, dass der Arzt zahlreiche Fehler gemacht hat:
-       Der Arzt hat mir nichts über das Post-Vasektomie-Schmerz-Syndrom gesagt und es war nicht auf dem Voraufklärungsblatt erwähnt.
-       Ich habe unmittelbar vor der Operation die Einwilligung unterschrieben. Was nach Bundesgerichtsurteil bei einer elektiven Operation nicht zulässig ist. Das Datum ist klar der ??.??.???? und die Operation fand um ??:?? statt.
-       Generell war die Voraufklärung schlecht. Der Arzt sagte mir zum Beispiel nicht, dass er die Wunde zunähen würde. Das sagte er erst, als er es gerade in Angriff nahm. Dies ist bei diesem Eingriff nicht nötig und ich hätte es anderswo gemacht, wäre ich zuvor darüber informiert worden. Auch wurden als Komplikationen nur eine mögliche Rekanalisation und mögliche Blutgerinnsel erwähnt (siehe Aufklärungsblatt). Keine Epididymitis, kein mögliches Gangrän, nichts davon, dass bei einer Operation immer ein kleines Restrisiko bleibt.
-       Ich habe klar meine Angst signalisiert und mein Zögern. Doktor Xyz hätte mich – wie das das Pflichtenheft der Schweizerischen Gesellschaft für Urologie vorsieht – auch über Alternativen aufklären müssen. Das tat er nicht.

Gerne helfe ich Ihnen auch mit mehr Material, einer Zeugenaussage oder beantworte andere Fragen.

Ich wäre sehr froh, zu erfahren, wie Sie in dem Fall weiter zu verfahren gedenken.»


Liebe Männer, lasst Euch nicht mehr abschrecken! Die Versicherungen geben mehr und mehr klein bei, wenn Euch der Arzt nicht über das Post-Vasektomie-Schmerz-Syndrom aufgeklärt hat.

Der Anstoss zu diesem BLOG

WIE ALLES BEGANN

Nein, ich will nicht alles auf die Frauen schieben. Auch die Männer können einmal ihren Teil zur Verhütung beitragen. Und erst recht möchte...

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