Mittwoch, 8. Mai 2019

MITTELHOHE ENTSCHÄDIGUNG FÜR UROLOGEN-OPFER IN DEUTSCHLAND

In Deutschland sind sie der Schweiz voraus. Ein Mann, dem vor einer Vasektomie nicht dargelegt wurde, dass eine Vasektomie lange andauernde Schmerzzustände verursachen kann, erhielt in zweiter Instanz soeben einen mittleren fünfstelligen Euro-Betrag zugesprochen. Das Opfer überlegt sich noch, den Vergleich anzunehmen – oder aber auf mehr zu klagen. (Siehe: http://www.homepage-dienste.com/foren/F_15817/ein-kleiner-schnitt-fuer-den-urologen-ein-schnitt-ins-verderben_44_570.html) – In der Schweiz hat der MAE (siehe allererster Blogeintrag dieses Blogs), dem nicht nur nichts von Schmerzen gesagt wurde, sondern dem sie vor der Vasektomie sogar noch konkret verleugnet wurden, bisher gerade einmal 10.000 Franken zugesprochen erhalten.

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