Samstag, 27. März 2021

ARZT WEGEN FAHRLÄSSIGER TÖTUNG VERURTEILT

Es kommt in der Schweiz nur selten vor: Dass ein Arzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wird. Und man nimmt es nicht gerne zur Kenntnis. Von Seiten der Ärzte und des Gesundheitswesens nicht, weil es den Ruf beeinträchtigt. Aber auch von Seiten der Patienten nicht, weil es allgemein das Vertrauen in die Ärzte erschüttern kann.
Dazu muss ich aber gleich noch sagen: Offensichtlich ist es bei den jüngeren Generationen heute üblich, fast immer zwei Ärzte bei allen Belangen zu befragen, also immer eine Zweitmeinung einzuholen. Was natürlich das Gesundheitswesen verteuert. Aber eben leider wegen gewisser schwarzer Schafe wirklich nötig ist. Gerade letzthin hat mich ein Arzt eben auf das mit der jüngeren Generation aufmerksam gemacht und sie gleichzeitig verteidigt, indem er meinte: Ihn selber belaste es auch sehr, dass es immer mal wieder einen Arzt oder eine Ärztin gebe, der/der vor allem ans Geld dächten. Er sei da ganz dem Patienten verpflichtet und verabscheue solches Denken. Es tue ihm sehr leid, was meinem besten Freund passiert sei.
Im Titel erwähnten Fall war es nicht unbedingt das Geld, sondern eher Faulheit, die den Arzt straffällig werden liess: Einer seiner Patienten starb drei Tage nach einer Darmoperation. Wegen einer mangelhaften Naht war fast ein halber Liter kotiger Flüssigkeit in die Bauchhöhle ausgetreten. Was ja mal passieren kann. Aber das Bundesgericht (die höchste juristische Instanz in der Schweiz) kam zum Schluss, dass der Arzt nicht die notwendigen Untersuchungen veranlasst hatte und die Bilder einer Computertomographie falsch bewertete, obwohl der Patient über starke Schmerzen klagte. Der Patient hatte bereits starke Schmerzmittel eingenommen, aber die Schmerzen blieben persistent. Der Arzt war so von sich und seiner Sicht überzeugt, dass er keine weiteren Laboruntersuchungen vornahm und auch keine weitere Operation in Betracht zog. Weiter fehlten für die Tage nach der Operation beim Patienten klinische Werte zu Blutdruck, Puls und Atmung (ab dem Nachmittag des zweiten Tages nach der Operation).
Der untypische Verlauf nach der Operation, die andauernden Schmerzen und Luft im Bauchraum hätten den Arzt zu weiteren Untersuchungen verpflichtet, schreibt das Gericht. Indem er dies unterlassen habe, sei er seiner Sorgfaltspflicht als Arzt nicht nachgekommen.

Man denke an solche Ärzte auch, wenn man eine Vasektomie vorhat. Nicht alle informieren den Patienten so, wie sie eigentlich sollten.

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