Wenn in der Schweiz ein
Arzt einen groben Fehler macht, so heisst das noch lange nicht, dass er danach
vor Gericht kommt. Denn wenn er nicht an einem Spital angestellt ist, sondern
selbst eine Praxis hat, kontrolliert ihn niemand. Sogar wenn ein Patient ganz
sicher weiss, sogar beweisen könnte, dass der Arzt schuldig ist, so muss er
doch nach der neuen Zivilprozessordnung die Gerichtskosten aus eigener Tasche
selbst vorschiessen (bei einem aktuellen Fall in Bern waren das 144'000 Franken).
Was es fast unmöglich macht, dass eine weniger gut betuchte Privatperson klagen
kann. Ein Arzt vermag sich das zu leisten. Aber ein normaler Patient der
Unterschicht, der unteren Mittelschicht sicher nicht. Und so was nennt sich
dann «gerechte Schweiz».
Das ist nicht die Seite eines unreflektierten oder religiösen Spinners. Ich weiss, dass die Sterilisation eine der sichersten Verhütungsarten ist und bei ca. 85 bis 90 Prozent der Männer kein langfristiges Problem darstellt. Aber aufgrund der erschreckenden Geschichte eines Freundes, des "MAE" (siehe den allerersten Beitrag vom 03.09.2017), habe ich diesen Blog begonnen. ICH RATE ALLEN MÄNNERN DRINGEND VON EINER UNTERBINDUNG AB, WENN SIE NICHT ÜBER ALLE RISIKEN AUFGEKLÄRT WORDEN SIND.
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Der Anstoss zu diesem BLOG
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