Wenn in der Schweiz ein
Arzt einen groben Fehler macht, so heisst das noch lange nicht, dass er danach
vor Gericht kommt. Denn wenn er nicht an einem Spital angestellt ist, sondern
selbst eine Praxis hat, kontrolliert ihn niemand. Sogar wenn ein Patient ganz
sicher weiss, sogar beweisen könnte, dass der Arzt schuldig ist, so muss er
doch nach der neuen Zivilprozessordnung die Gerichtskosten aus eigener Tasche
selbst vorschiessen (bei einem aktuellen Fall in Bern waren das 144'000 Franken).
Was es fast unmöglich macht, dass eine weniger gut betuchte Privatperson klagen
kann. Ein Arzt vermag sich das zu leisten. Aber ein normaler Patient der
Unterschicht, der unteren Mittelschicht sicher nicht. Und so was nennt sich
dann «gerechte Schweiz».
Das ist nicht die Seite eines unreflektierten oder religiösen Spinners. Ich weiss, dass die Sterilisation eine der sichersten Verhütungsarten ist und bei ca. 85 bis 90 Prozent der Männer kein langfristiges Problem darstellt. Aber aufgrund der erschreckenden Geschichte eines Freundes, des "MAE" (siehe den allerersten Beitrag vom 03.09.2017), habe ich diesen Blog begonnen. ICH RATE ALLEN MÄNNERN DRINGEND VON EINER UNTERBINDUNG AB, WENN SIE NICHT ÜBER ALLE RISIKEN AUFGEKLÄRT WORDEN SIND.
Montag, 25. Februar 2019
Montag, 18. Februar 2019
KLEINER SIEG? - ZUMINDEST EINE GUTE PROGNOSE
Die Schweiz hat als politisches
System der Legislative zwei Kammern: den Nationalrat und den Ständerat. Letzterer
ist viel kleiner und gilt als tief rückständig, verglichen mit dem Nationalrat,
der oft viel progressiver und weitsichtiger ist. Nun hat sich der Ständerat gerade
eben gegen eine unabhängige Ärztekontrolle ausgesprochen; die Ärzte dürfen sich
selbst kontrollieren! (Und das ist auch der Grund, warum ich das erwähne: Dies
macht genau solche krassen Idiotien möglich wie ein Urologe Andrea Futterlieb,
der im Juni 2017 stolz sagte, er habe seit über fünf Jahren keine Studien mehr
gelesen. Sich gleichzeitig ab getraute, meinem Freund zuzusichern, dass er «garantieren»
könne, dass bei einer Vasektomie nie etwas Schlimmes geschehe; der Freund hat jetzt ein Post-Vasektomie-Schmerzsyndrom.) – Wenn das nun aber der
Ständerat sagt, kann man fast ganz sicher sein, dass es in Zukunft anders
kommen wird. Also warten wir doch wenigstens froh hoffend darauf, dass endlich
eine unabhängige Qualitätskontrolle bei den Ärzten kommt!
Sonntag, 10. Februar 2019
UND DANN NOCH DIES
«Was auffällt ist, dass
seltener die OP selbst Unmut erzeugt, sondern eher die Umgebung. Häufig fühlen
sich Patienten, die den Eingriff ambulant in einer Praxis oder in einer
normalen Klinik mit urologischer Station durchführen lassen von Pflegepersonal
oder Ärzten hastig behandelt. Hier empfiehlt es sich scheinbar ein Haus zu
wählen, dass sich auf Urologie spezialisiert hat, wo solche Eingriffe Routine
sind und die Schwestern und Pfleger entsprechende Fortbildungen und Erfahrung
haben.» (https://www.vasektomieinmuenchen.de/aktuelles/auseinandersetzung-mit-erfahrungsberichten.html)
– Aber haben Sie gewusst, dass es in der Schweiz legal ist, dass ein Urologe,
der Vasektomien zu seiner Hauptoperation macht, über fünf Jahre lang keine
neuen Studien mehr gelesen haben muss? Es verpflichtet ihn offenbar nichts dazu.
GEWISSENLOSE UROLOGEN SIND FAST WIE KZ-ÄRZTE
Es wird viel Schimpfe
geben für diesen Eintrag, aber: Was unterscheidet eigentlich Urologen, die an
einem Mann herumoperieren, ohne ihn vorher umfassend aufgeklärt zu haben (ich
meine: bei einer elektiven Operation; nicht
bei einer zwingend nötigen), ethisch betrachtet von einem NS-Lagerarzt, der auch, ohne seine
unfreiwilligen Patienten zu informieren, einfach Tests durchführte? Denn mit
dem Post-Vasektomie-Schmerzsyndrom ist der unwissende Patient danach ein Leben
lang grausam mit Schmerzen bestraft – genau so, wie es eben einem KZ-Häftling
gehen konnte. Und auch der heutige Patient kann daran sehr wohl sterben, wenn
er nämlich vor lauter Frust in den Suizid flüchtet.
Man muss Schweizer
Ärzten bei freiwilligen Operationen mehr auf die Finger (und ins Portemonnaie)
schauen!
Samstag, 9. Februar 2019
EIN ANDERER KRASSER FALL
Heute habe ich einem
anderen Patienten geholfen, der fast gleich betrogen wurde wie mein Freund, von
dem hier oft die Rede ist. Aber man sehe die Erklärungen, die wir heute an seine
Krankenkasse sandten (Ausschnitt):
«Wie Sie richtig informiert sind und mir im Brief vom ??.??.???? schreiben,
konnte ich mich mit der Versicherung des damaligen Arztes einigen. In diesem
Fall (also ich versus Dr. Xyz) reichte schon nur die eine Nachlässigkeit des
Arztes, dass er «mündlich und schriftlich zu wenig auf das Risiko eines
Post-Vasektomie-Schmerz-Syndroms» eingegangen sei (siehe beigelegter
aussergerichtlicher Vergleichsvertrag).
Sie schreiben mir nun, und ich unterstütze das sehr gern, wie die ABC davon
profitieren könnte. Ich denke mir, am besten auch in einer aussergerichtlichen
Einigung mit der DEF Versicherung. Denn der betreffende Anwalt, Herr Xyz Xyz,
ist nach einer nur leichthin fallengelassenen Androhung, vor Gericht zu gehen,
sofort eingeknickt. Ich denke, er wie auch Herr Doktor Xyz wissen sehr genau,
dass der Arzt zahlreiche Fehler gemacht hat:
- Der Arzt hat mir nichts über das Post-Vasektomie-Schmerz-Syndrom gesagt und es war nicht auf dem Voraufklärungsblatt erwähnt.
- Ich habe unmittelbar vor der Operation die Einwilligung unterschrieben. Was
nach Bundesgerichtsurteil bei einer elektiven Operation nicht zulässig ist. Das
Datum ist klar der ??.??.???? und die Operation fand um ??:?? statt.
- Generell war die Voraufklärung schlecht. Der Arzt sagte mir zum Beispiel
nicht, dass er die Wunde zunähen würde. Das sagte er erst, als er es gerade in
Angriff nahm. Dies ist bei diesem Eingriff nicht nötig und ich hätte es
anderswo gemacht, wäre ich zuvor darüber informiert worden. Auch wurden als
Komplikationen nur eine mögliche Rekanalisation und mögliche Blutgerinnsel
erwähnt (siehe Aufklärungsblatt). Keine Epididymitis, kein mögliches Gangrän,
nichts davon, dass bei einer Operation immer ein kleines Restrisiko bleibt.
- Ich habe klar meine Angst signalisiert und mein Zögern. Doktor Xyz hätte
mich – wie das das Pflichtenheft der Schweizerischen Gesellschaft für Urologie
vorsieht – auch über Alternativen aufklären müssen. Das tat er nicht.
Gerne helfe ich Ihnen auch mit mehr Material, einer Zeugenaussage oder
beantworte andere Fragen.
Ich wäre sehr froh, zu erfahren, wie Sie in dem Fall weiter zu verfahren
gedenken.»
Liebe Männer, lasst
Euch nicht mehr abschrecken! Die Versicherungen geben mehr und mehr klein bei,
wenn Euch der Arzt nicht über das Post-Vasektomie-Schmerz-Syndrom aufgeklärt
hat.
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Ein Forum für vasektomiegeschädigte Männer gibt es der Natur der Sache nach auch in Englisch: http://www.postvasectomypain.org .
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Der Urologe, der den MAE (siehe den allerersten Beitrag vom 03.09.2017) fehlerhaft aufgeklärt hat, ist juristisch unter anderem dazu verpfl...
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Es ist wieder mal an der Zeit, weitere Belegwebseiten für die ziemlich häufig auftretenden (mindestens 5 Prozent der vasektomierten Männer ...
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