Und schon wieder hat ein Schweizer Arzt sich einfach unglaublich schlimm benommen. Ohne Konsequenzen. Aber der Reihe nach:
Ein Sankt Galler Arzt hat bei seiner Patientin nicht erkannt, dass sie eine Thrombose haben könnte, die ja oft zum Tod führt. Dabei hätte sie alle Anzeichen einer solchen gehabt. Woraufhin sie einen Tag nach der Konsultation bei ihm (einer von mehreren) tatsächlich starb.
Das nun möchte ja vielleicht noch angehen. Aber es kommt noch dicker:
Der Arzt fälscht daraufhin die Krankenakte beziehungsweise seine Notizen über die Tote, damit ihm möglichst keine Schuld gegeben werden kann.
Dabei wäre das gar nicht nötig gewesen: Nicht nur wird er trotz späterer Aufdeckung freigesprochen vom Übersehen der Thrombose, nein; auch die Abänderung der Einträge wird vor Gericht nicht geahndet. Hauptpunkt dafür ist der Umstand, dass die Patientin vergessen habe zu sagen, dass sie die Anti-Baby-Pille nehme (ein bekannter Risikofaktor für Thrombosen). Aber erstens wäre das wohl auch Sache des Arztes, danach zu fragen. Und zweitens könnte er diesen Eintrag ja auch getilgt haben.
Sprich: Alles in allem wieder einmal eine unglaubliche Sache, bei der der schuldige Arzt einfach davonkommt, ohne Rüge, Geldstrafe oder andere Anordnung!
Ein Sankt Galler Arzt hat bei seiner Patientin nicht erkannt, dass sie eine Thrombose haben könnte, die ja oft zum Tod führt. Dabei hätte sie alle Anzeichen einer solchen gehabt. Woraufhin sie einen Tag nach der Konsultation bei ihm (einer von mehreren) tatsächlich starb.
Das nun möchte ja vielleicht noch angehen. Aber es kommt noch dicker:
Der Arzt fälscht daraufhin die Krankenakte beziehungsweise seine Notizen über die Tote, damit ihm möglichst keine Schuld gegeben werden kann.
Dabei wäre das gar nicht nötig gewesen: Nicht nur wird er trotz späterer Aufdeckung freigesprochen vom Übersehen der Thrombose, nein; auch die Abänderung der Einträge wird vor Gericht nicht geahndet. Hauptpunkt dafür ist der Umstand, dass die Patientin vergessen habe zu sagen, dass sie die Anti-Baby-Pille nehme (ein bekannter Risikofaktor für Thrombosen). Aber erstens wäre das wohl auch Sache des Arztes, danach zu fragen. Und zweitens könnte er diesen Eintrag ja auch getilgt haben.
Sprich: Alles in allem wieder einmal eine unglaubliche Sache, bei der der schuldige Arzt einfach davonkommt, ohne Rüge, Geldstrafe oder andere Anordnung!
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