Sonntag, 14. Juni 2020

MÖGLICHE ZUSAMMENHÄNGE

Auf dem Forum der Unabhängigen Vereinigung aktiver Schmerzpatienten in Deutschland (http://www.homepage-dienste.com/foren/F_15817/post-vasektomie-schmerzsyndrom_44_.html) schreibt der User TvG, dass in der Schweiz bei einer Anzeige gegen einen Polizisten (wegen unnötiger oder übertriebener Gewalt, etwa bei einer Festnahme) die Verfahren mangels Beweisen "immer eingestellt" (!) würden (http://www.homepage-dienste.com/foren/F_15817/und-so-etwas-nennt-sich-rechtsstaat_44_711.html). Amnestie International kennt das Problem und kritisiert auch schon seit Jahren, dass sich dies ändern müsse. Ja, schlimmer noch. Jeder Mensch, der eine Anzeige gegen einen Polizisten macht, selbst wenn er wirklich im Recht stünde, bekommt immer gleich eine Gegenanzeige der Polizei gegen ihn vorgesetzt. Man muss sich das mal vor das innere Auge führen, wie das der Blogger dort auch sagt: Da ist jemand vielleicht wirklich Opfer von unzulässiger Polizeigewalt, er oder sie machen im besten Wissen und Gewissen eine Anzeige - und das erste, was passiert, ist eine Gegenanzeige an das Opfer!
Da ist es also wirklich ähnlich bei den Ärzten, wo - auch da wusste der Blogger dort Bescheid - der Kassensturz einmal ausgewertet hat, dass von 4'000 bis 5'000 Fällen in einem Jahr, in denen jemand gegen einen Arzt versucht juristisch vorzugehen, bloss 3 bis 4 Opfer als solche zu ihrem Recht kommen. Das müsste sich in einem Rechtsstaat dringend ändern. Denn auch diese Zahl kann einfach nicht sein: Es kann nicht sein, dass höchstens 3 bis 4 Fälle von jenen 4'000 bis 5'000, die sich wortwörtlich falsch behandelt fühlen, dass also nur diese 3 oder 4 effektiv falsch operiert oder aufgeklärt oder nachbehandelt wurden. Klar, es könnte ein beträchtlicher Teil der 4'000 bis 5'000 Menschen geben, die einfach unzufrieden sind mit den gesundheitlichen Einschränkungen, die auch bei bester Behandlung gekommen wären; aber doch nicht in 3'996 bis 4'997 Fällen von 4'000 bis 5'000!

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